Bildungs- und Teilhabepakete für Schulausflüge und Klassenfahrten

Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählen auch die Leistungen für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Leistungen im Zeitraum zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.03.2011 des Monats der Verkündigung des Gesetzes können von Hartz 4 (SGB II) – und Sozialhilfeberechtigten (SGB XII) bis zum 30.04.2011 und von Beziehern von Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag (BKGG) bis zum 31.05.2011 rückwirkend gestellt werden.

Wer bekommt diese Leistung?

Schüler*innen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Was kann übernommen werden?

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.

Wie funktioniert das?

Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert bei der Sozialverwaltung beantragen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten für eintägige Schulausflüge gilt dann ab dem Tag der Antragstellung für alle Ausflüge im Bewilligungszeitraum. Der Antrag auf Kostenübernahme für die Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten muss vor Beginn der Fahrt gestellt werden.

Bei der Erbringung der Leistung für eintägige Ausflüge gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein für die Teilnahme Ihres Kindes an eintägigen Ausflügen. Diesen gibt Ihr Kind in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab. Steht ein Ausflug an, brauchen Sie sich um die Bezahlung nicht zu kümmern. Die Sozialverwaltung rechnet die Kosten dann direkt mit der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab.

b) Möglich ist auch, dass Ihnen die Leistungen für die eintägigen Ausflüge für Ihr Kind vorerst nur zusagt wird. In diesem Fall legen Sie bitte bei jedem anstehenden Ausflug im Bewilligungszeitraum einen Elternbrief oder ein ähnliches Schreiben der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor, mit dem Sie zur Zahlung der Kosten für den Ausflug aufgefordert werden. Die Sozialverwaltung übernimmt dann die Abrechnung der Kosten.

Ob Sie einen Gutschein für die Teilnahme an den Ausflügen erhalten oder einen Kostennachweis vorlegen müssen, erfahren Sie direkt bei der Beantragung der Leistung in der Sozialverwaltung.

Hinweis zu den mehrtägigen Klassenfahrten:

Da die Leistungsgewährung für mehrtägige Klassenfahrten örtlich unterschiedlich organisiert sein kann, fragen Sie bitte bezüglich des Verfahrens und der zuständigen Stelle in jedem Fall bei der zuständigen Sozialverwaltung nach.

Den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe könne Sie sich hier downloaden.

 



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